Informationen zur Studenten-Auslands-Krankenversicherung
Die Studenten-Auslands-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes
eintreten. Die Versicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu
zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 5 der
Versicherungsbedingungen. |
Tarif Basic

Erstattung der Kosten für: |
Tarif Profi

Erstattung der Kosten für: |
Tarif Premium

Erstattung der Kosten für: |
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ambulante Heilbehandlung beim Arzt. |
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ambulante Heilbehandlung beim Arzt. |
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ambulante Heilbehandlung beim Arzt. |
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ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel |
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ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel |
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ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel |
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ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr |
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ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 500,- EUR je Versicherungsjahr |
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ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen
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Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
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Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten |
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Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
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Entbindungen nach einer Wartezeit von
8 Monaten |
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Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
●
Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten |
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ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
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ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
●
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
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schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 250,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
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Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr |
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schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 750,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
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Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr
●
Zahnersatz mit 50% bis zu 1.500,- EUR je Versicherungsjahr
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unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr |
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schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 1.000,- EUR je
Versicherungsjahr mit 100%
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Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
● Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
●
unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr |
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stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
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stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
●
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
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den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
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den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
●
den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
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●
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen |
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medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen |
●
medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen |
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●
den Rücktransport ins Heimatland |
●
den Rücktransport ins Heimatland |
●
den Rücktransport ins Heimatland |
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●
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR |
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Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR |
●
Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR |
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- |
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Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines Angehörigen bis zu 1.000,- EUR |
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- |
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Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person |
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Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person |
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●
kein Selbstbehalt |
●
kein Selbstbehalt |
●
kein Selbstbehalt |
Tarif Basic
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Tarif Profi
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Tarif Premium
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Die zubuchbare
Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung ist in den folgenden zwei Tarifen wählbar. |
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Tarif Standard |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 25.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 1 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,-
EUR - Abschiebekosten 1.000,- EUR |
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungs-umfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise
gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen,
versichert. Die Versicherung reguliert nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum
Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei
unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt „Reise-Haftpflichtversicherung“ der Versicherungsbedingungen.
REISE-UNFALLVERSICHERUNG
Bei Abschluss schützt Sie diese Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der
vereinbarten Versicherungssumme. |
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Tarif Komfort |
REISE-UNFALLVERSICHERUNG (S)
Versicherungssummen
●
im Todesfall 5.000,- EUR
●
im Invaliditätsfall 40.000,- EUR (mit Progressionsstaffel 350%)
●
Bergungskosten 2.500,- EUR
REISE-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (S)
●
Deckungssummen für - Personen- und Sachschäden 2,5 Mio. EUR - Mietsachschäden 25.000,- EUR -
Abschiebekosten 5.000,- EUR |
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