Für wen ist diese Studenten-Krankenversicherung geeignet?
für Studenten, Schüler, Sprachschüler,
Praktikanten, Doktoranten, Stipendiaten bis zum Alter von 35 Jahren
(35. Geburtstag)
a) mit deutscher Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland
b) mit anderer Staatsangehörigkeit, sofern sie ihren ständigen Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in Deutschland haben während eines
Aufenthaltes im AuslandDas Angebot der Hanse Merkur Reiseversicherung
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TÜV geprüfter
Online-Shop |
Ihre Daten werden datenschutzgerecht und sicher mit SSL-Verschlüsselung übertragen. |
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Die Monatsprämien der
Studenten-Krankenversicherung
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Premium Tarif |
für Aufenthalte bis
12 Monate |
für Aufenthalte ab dem
13. Monat bis 5 Jahre |
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44,00 EUR pro Monat |
65,00 EUR pro Monat |
Wichtig: Die Versicherung muss vor Beginn des Auslands-Aufenthaltes abgeschlossen werden.
Hinweis zur Zahlung:
wählbar ist auch eine Ratenzahlung
( monatlich, vierteljährlich, halbjährlich )
Zubuchbare Unfall und Haftpflicht-Versicherung |
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Tarif Standard |
4,00 EUR pro Monat |
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Tarif Komfort |
6,00 EUR pro Monat |
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Der Premium Tarif der
Krankenversicherung für Studenten im Ausland
Erstattung der Kosten für: |
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ambulante Heilbehandlung beim Arzt.
Für Aufenthalte in Deutschland bis zu den Regelhöchstsätzen der
jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
- nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- in allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz |
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●
ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel |
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ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen und Inhalationen |
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Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen
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Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten |
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ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles |
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schmerzstillende Zahnbehandlungen
einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung bis zu 1.000,- EUR je Versicherungsjahr mit 100%
●
Wiederherstellung der Funktion von
Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
● Zahnersatz mit 50% bis zu 2.000,- EUR je Versicherungsjahr
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unfallbedingter Zahnersatz bis zu 2.500,- EUR je Versicherungsjahr |
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●
stationäre Behandlung im Krankenhaus im Mehrbettzimmer |
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den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus |
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medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen |
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den Rücktransport ins Heimatland |
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Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR |
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Rückreisekosten ins Heimatland bei Erkrankung eines Angehörigen bis zu 1.000,- EUR |
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Hin- und Rückreisekosten für Familienangehörige bei stationärer Behandlung der versicherten Person |
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●
kein Selbstbehalt |
Die zubuchbare Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung ist in den folgenden zwei Tarifen wählbar. |
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Hinweise zur Studenten-Krankenversicherung:
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die Auslands-Krankenversicherung und die Reise-Unfall- und Haftpflichtversicherung sind rechtlich selbstständige Verträge
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● die Anträge für Aufenthalte von Schüler und Studenten im Ausland müssen vor Antritt der Auslandsreise gestellt werden
und enden zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 5 Jahren |
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● für bis zu 6 Wochen innerhalb eines Jahres besteht
Versicherungsschutz im Heimatland und in dritten Ländern,
wenn der Vertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen
wurde |
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● der Versicherungsschutz ist für die gesamte Aufenthaltsdauer abzuschließen |
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● der Versicherungsschutz beginnt für jede Versicherung mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der
Einreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur |
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● Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist der vertragsgemäße Prämieneinzug |
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● der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn |
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● die Versicherungen können bis zum 35. Geburtstag abgeschlossen werden |
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● Verlängerungen innerhalb der Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich |
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● die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre |
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● steht das Einreisedatum noch nicht fest, ist das geplante Datum anzugeben und anschließend das tatsächliche Ein- bzw.
Ausreisedatum innerhalb von 31 Tagen nach Einreise der HanseMerkur schriftlich nachzuweisen |
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● der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Tag der Ausreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet |
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● von der HanseMerkur werden gesonderte Versicherungsscheine
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